Viele Bauherren verwirklichen ihren Traum von den eigenen vier Wänden mit tatkräftiger Hilfe von Freunden und Bekannten. Doch auch beim privaten Hausbau gilt: Der Bauherr trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben und sollte an die Absicherung der Helferinnen und Helfer denken. Deshalb muss das Bauvorhaben bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden, und zwar innerhalb von einer Woche.
Die Meldepflicht des Bauvorhabens gilt unabhängig davon, ob Freunde, Kollegen, Verwandte oder Nachbarn, die auf der Baustelle mithelfen, unentgeltlich arbeiten oder nicht. Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gibt es nur bei Gefälligkeitsleistungen.
Eine klare Definition für solche Handreichungen findet man weder in den gesetzlichen Vorschriften noch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung. Ob die Ausnahme vorliegt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Zudem spielt es eine Rolle, ob die Hilfe einem Arbeitsverhältnis vergleichbar gestaltet ist und wie umfangreich und gefährlich die Tätigkeiten sind. Eine weitere Ausnahme: Wenn alle Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden auf dem Bau tätig waren, dann ist die Unfallkasse der öffentlichen Hand zuständig.
BG BAU unterstützt und berät
Allein im Jahr 2019 betreute die BG BAU 56.519 Eigenbauprojekte. Durch ihre Tätigkeit auf der Baustelle werden private Bauherren zu Unternehmern und haben entsprechende Verpflichtungen. Beispielsweise müssen sie ihren Helfern Helme, Handschuhe und Arbeitsschutzschuhe bereitstellen und sie müssen sich um Maßnahmen wie Erste Hilfe oder Brandschutz kümmern. Bei der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften können Bauherren auf die Beratungsleistungen der Fachleute von der BG BAU zurückgreifen.
Durch die gesetzliche Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz für versicherte Bauhelfer während der Tätigkeit auf der Baustelle sowie auf dem Weg zur und von der Baustelle gegeben. Die privaten “Häuslebauer” werden vor Schadensersatzansprüchen von verletzten und versicherten Helfern geschützt, wofür Sie einen Beitrag an die Berufsgenossenschaft bezahlen. Für die Verletzten übernimmt die BG BAU die Kosten einer möglichen Heilbehandlung, das Verletztengeld, die Rehabilitation bis zum Wiedereinstieg ins Berufsleben und gegebenenfalls eine Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall vermindert bleibt. Im Falle tödlicher Arbeitsunfälle erbringt sie Leistungen an Hinterbliebene, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Quelle: BG Bau (sw)
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