Die Folgen der Pandemie wirken sich auch auf den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus. Die BA hat im vergangenen Jahr eine Rekordsumme ausgegeben. Vor allem für das Kurzarbeitergeld und das Arbeitslosengeld stiegen die Ausgaben.
Rekordausgaben durch Folgen der Pandemie
Die BA hat im Jahr 2020 61 Milliarden Euro aufgewendet, um die Folgen der Pandemie am Arbeitsmarkt abzufedern. Im Jahr 2019 lagen die Ausgaben bei 33,2 Milliarden Euro. Die Ausgaben überstiegen zudem den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2003 (56,8 Milliarden Euro).
Im vergangenen Jahr hat die BA 33,7 Milliarden Euro eingenommen. Durch die hohen Ausgaben musste ein Defizit von 27,3 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Knapp 20 Milliarden Euro konnten aus der Rücklage eingesetzt werden, weitere rund 7 Milliarden Euro wurden aus dem Bundeshaushalt zugewiesen. Diese Liquiditätshilfe wird der BA zum Jahresende 2021 erlassen.
Die Rücklage, die aus Beitragsgeldern der Arbeitgeber und Beschäftigten angespart wurde, lag insgesamt bei 25,8 Milliarden Euro. Die noch verbliebenen 6 Milliarden Euro wird die BA einsetzen, um einen Teil des Defizits im Haushalt 2021 auszugleichen. Dieser Teil der Rücklage war noch in Termingeldern angelegt und steht erst in diesem Jahr zur Verfügung. Zum Jahresende 2021 wird die Rücklage aufgebraucht sein. Ins Jahr 2022 startet die BA ohne finanzielle Reserve.
Christiane Schönefeld, Finanzvorstand der Bundesagentur für Arbeit:
“Die BA hat im letzten Jahr eine Rekordsumme eingesetzt, um die Folgen der Pandemie für den Arbeitsmarkt abzufedern. Die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld waren historisch hoch. In der Spitze haben wir an einem Tag mehr Kurzarbeitergeld ausgezahlt als im gesamten Jahr 2019. Die Ausgaben lohnen sich, denn die Kurzarbeit wirkt. Die Beschäftigten bleiben im Job und sind sofort wieder einsatzfähig, wenn die Betriebe wieder arbeiten können.
Die aus Beiträgen der Arbeitgeber und Beschäftigten angesparte Rücklage von knapp 26 Milliarden Euro ist jetzt goldwert und wird in dieser schwierigen Zeit sinnvoll eingesetzt.”
Vor allem steigende Ausgaben für Kurzarbeitergeld und Arbeitslosgengeld
Durch den Lockdown im Frühjahr 2020 waren in der Spitze bis zu 6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Dadurch stiegen auch die Ausgaben auf ein historisches Hoch. Im vergangenen Jahr zahlte die BA 22,1 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld aus. Im Jahr 2019 waren es 157 Millionen Euro. Während der Wirtschafts- und Finanzkrise, die sich finanziell zwischen 2008 und 2012 auswirkte, fielen insgesamt 8,5 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld an.
Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld lagen bei 20,6 Milliarden Euro, im Jahr 2019 waren es 15 Milliarden Euro. Für das Insolvenzgeld wurden 1,2 Milliarden Euro aufgewendet, im Jahr zuvor 840 Millionen Euro. Die Ursache für den Anstieg um rund 300 Millionen Euro liegt nicht in der Pandemie.
Trotz Pandemie gestiegene Investitionen in Weiterbildungen
Trotz der Einschränkungen durch die Folgen der Pandemie sind die Ausgaben für Weiterbildungen im vergangenen Jahr um 56 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro gestiegen. Davon entfielen rund 543 Millionen Euro auf die Qualifizierung von Beschäftigten. Weiterbildungen sind wichtig, um die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen zu erhöhen oder den Arbeitsplatz von Beschäftigten zu sichern, denen etwa durch den Strukturwandel perspektivisch Arbeitslosigkeit drohen würde.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (sw)
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