Das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schreibt Geschichte. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass der Staat „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ zu schützen habe. Darauf verweist das aktuelle Urteil und fordert Nachbesserungen am Klimaschutzgesetz.
Das erst 2019 in Kraft getretene Bundes-Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat überraschend schnell reagiert und neue Ziele für Deutschland formuliert: Das Land soll jetzt in zwei Stufen bereits bis 2045 klimaneutral werden. Die CO2-Emissionen sollen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent reduziert werden. Bis zum Jahr 2040 sollen sie gegenüber dem Vergleichsjahr um 88 Prozent gesunken sein. Das Gesetz muss noch im Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Ursprünglich sollte bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreicht werden. Auch die Zwischenziele waren weniger ambitioniert. Für 2030 war ursprünglich nur ein Minus an CO2-Emissionen von 55 Prozent vorgesehen. Das Ziel für das Jahr 2040 ist neu. Für die einzelnen Wirtschaftsbranchen, vor allem für die Energiewirtschaft und die Industrie, sind außerdem konkrete Jahresemissionsmengen in den Jahren von 2023 bis 2030 vorgesehen.
Seit Anfang des Jahres gilt die neue CO2-Bepreisung auf Heizen und Verkehr. Damit soll ein Anreiz für geringeren Verbrauch oder den Umstieg auf andere Energiequellen gesetzt werden. Die Umlage errechnet sich aus dem gesetzlich festgelegten CO2-Preis, der jährlich steigt, und dem CO2-Emissionsfaktor des jeweiligen Brennstoffs.
Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung ist vorgesehen, Mieter beim CO2-Preis stärker zu entlasten. Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten tragen. Diesem Ansinnen stimmen nicht alle Beteiligten zu, vor allem, weil Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten ihrer Mieter haben.
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