Mietrecht: “Fremdkörper” störte – Große Markise machte Bewohnern im ersten Stock zu schaffen

Es war für die Nachbarn unübersehbar, was Wohnungseigentümer im Erdgeschoss über ihrem Wintergarten angebaut hatten: eine fünf Meter breite und vier Meter in die Tiefe reichende Markise. Der Blick der darüber wohnenden Eigentümer aus ihrem Fenster war von dieser großen Markisenfläche geprägt. Sie prozessierten dagegen und merkten vor Gericht an, dass ihre Aussicht vom Wohnzimmer dadurch erheblich leide.

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Das zuständige Gericht konnte dies nachvollziehen. “Wie ein störender Fremdkörper”, so hieß es laut Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, müsse diese 20 Quadratmeter große, dunkle Fläche auf die Bewohner des ersten Stockwerks wirken. Deswegen wurde die Beseitigung der Markise angeordnet. 

(Amtsgericht Hamburg-St.-Georg, Aktenzeichen 980a C 5/21)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS (sw)

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