Der Bundestag berät am Donnerstag, 22. September 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten“
Der Ausschuss für Wohnen, Bauwesen und Kommunen soll bei den Beratungen die Federführung übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Entwurf sieht vor, die Kosten künftig abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes zu verteilen.
Quelle: © Deutscher Bundestag (sw)
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Bildquelle/Fotograf: 123rf-93056359_m/olivier26