Eigentlich hätten bis 31. Januar die meisten Grundsteuererklärungen abgegeben werden müssen. Dem Bund wurde allerdings in vielen Fällen mehr Zeit eingeräumt.
Die Finanzämter haben für zahlreiche bundeseigene Liegenschaften die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärungen verlängert. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage eines CDU-Abgeordneten hervor. Dem Schreiben zufolge hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bereits im September Fristverlängerungen beantragt. Für bisher grundsteuerpflichtige Einheiten sollte die Frist bis zum 31. März 2023 verlängert werden und für bisher grundsteuerbefreite wirtschaftliche Einheiten sogar bis zum 30. September 2023. Die Anträge wurden laut BImA alle angenommen.
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