Das umstrittene Heizungsgesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll dann ab 2024 gelten.
Wie bereits vor der Sommerpause bekannt war, sollen die Neuerungen durch die GEG-Novelle zunächst für den Neubau gelten. Für Bestandsgebäude und Heizungstausch gelten die Bestimmungen erst, wenn die jeweilige Kommune eine Wärmeplanung hat. Grundsätzlich sollen alle neu eingebauten Heizungen ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Finanzielle Belastungen der Eigentümer will die Ampel mit Förderungen abmildern. Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, dürfen noch bis Ende 2044 genutzt und auch repariert werden.
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