Das Heizungsgesetz hat den Bundesrat jetzt gegen den Widerstand Bayerns passiert und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Zunächst betrifft das Gesetz aber nur Neubauten. Diese müssen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Für Bestandsgebäude gilt das Gesetz erst dann, wenn die Gemeinden ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben. Das wird erst zwischen 2026 und 2028 der Fall sein.
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