Das Klima wird entscheidend davon beeinflusst, wie wir wohnen und bauen. Der Gebäudebereich ist wegen des hohen Energieverbrauchs ein ausschlaggebender Faktor für die Erreichung der Klimaziele. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund ein Maßnahmenbündel vereinbart, in dessen Mittelpunkt die Förderung der energetischen Gebäudesanierung steht. Mit der neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen Förderangebot gebündelt und optimiert. Das Nebeneinander mehrere Regelwerke wird beendet. Die Handhabung wird vereinfacht und erleichtert.
Zentrale Maßnahme ist die Einführung einer attraktiven, einfachen und technologieoffenen steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen. Die steuerliche Förderung soll ab 2020 in Ergänzung zur existierenden Förderung als weitere Säule eingeführt werden. Gefördert werden Maßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Wer beispielsweise alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld verteilt über drei Jahre um 20 Prozent der Kosten mindern.
Das Prinzip lautet: Je höher der erreichte energetische Standard, desto höher die Förderung. Damit sind künftig Förderungen bis zu einer Höhe von 40 Prozent möglich. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird eine „Austauschprämie“ mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem eingeführt. Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf fossiler Basis betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme zu geben. Beratungen sollen zu bestimmten Anlässen, beispielsweise Eigentümerwechsel, in Zukunft obligatorisch werden. Die Kosten werden über die bestehenden Förderprogramme gedeckt.
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