Nun ist es offiziell: Die seit 2015 bestehende Mietpreisbremse wird verlängert und zusätzlich verschärft. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt.

Ziel des Gesetzgebers war es, mit der Mietpreisbremse der direkten oder indirekten Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen in stark nachgefragten Wohnquartieren entgegenzuwirken.

Der Gesetzgeber hat sich zu einer Verlängerung der Mietpreisbremse entschlossen, weil die Situation auf dem Mietmarkt in vielen Regionen weiterhin angespannt ist. Die entsprechenden neuen Rechtsverordnungen gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten sie außer Kraft. 

Das Gesetz ermöglicht den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen und zwar auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. 

Neu ist die Möglichkeit der Mieter, bei zu hohen Mieten zu viel gezahlte Beträge bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern zu können. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich viele Vermieter nicht an die Mietpreisbremse gehalten haben. Die Rückforderungsmöglichkeit soll diesem Missstand vorbeugen. Die Beschwerdefrist für Mieter liegt bei 30 Monaten ab Beginn des Mietverhältnisses. Das Rückforderungsrecht gilt jedoch nur für Mietverhältnisse, die nach der Gesetzesänderung begründet worden sind.

Für bestehende Mietverhältnisse bleibt es bei der Regelung, dass die Rüge nur für die Zukunft wirkt. Betroffen sind weiterhin nur Bestandswohnungen, Neubauten sind ausgenommen. Ohne diese entsprechende Neuregelung wäre die Mietpreisbremse bereits innerhalb dieses Jahres ausgelaufen.Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

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