Berlin nimmt gegenüber allen anderen großen Städten, in denen ebenfalls eine angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt herrscht, eine Sonderrolle ein. Der Senat arbeitet mit Drohungen und überzogenen Strafen von bis zu 500.000 Euro für Vermieter.
Der Berliner Mietendeckel trat in der letzten Februarwoche 2020 in Kaft. Der Widerstand von Seiten der Wohnungsunternehmen und Verbände war und ist bis heute groß.
Jetzt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Ausführungsvorschriften für das neue Gesetz formuliert. Sie sind bereits verbindlich und enthalten bemerkenswerte Regelungen unter anderem zu der Höhe der Bußgelder, zu Auf- und Abschlägen der staatlichen Miete für Wohnungen in bestimmten Lagen, Einzelheiten zur Modernisierung und deren Einfluss auf die staatlich festgelegten Obergrenzen von Berliner Mieten.
Die „Obergrenze des Bußgeldrahmens“ von 500.000 Euro wirkt wie die Androhung der Existenzvernichtung.
Zwar wird nachgereicht, das „Höchstmaß“ der Strafe treffe den „Täter“ nur „in besonders gelagerten Ausnahmefällen“. Dennoch werden Vermieter kriminalisiert. Ist das der richtige Ton, eine angemessene und vorbildliche Art, wie der Staat mit Bürgern umgehen soll?
Es gibt auch mildere Strafen: Schlecht informierte Vermieter, die Mieter im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflicht über die Auswirkungen des Mietendeckels und dessen Auswirkungen „fahrlässig“ nicht richtig informieren, zahlen ein Bußgeld ab 250 Euro oder 500 Euro, wenn sie die gesetzliche Auskunftspflicht nicht erfüllen. Diese spielt eine Sonderrolle, denn Vermieter müssen alle Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Kriterien der neuen Miete ihrer Wohnung informieren. Die Frist endete ursprünglich Mitte April, wurde aber wegen der Coronakrise um ein halbes Jahr verlängert.
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