Ende April traten umfängliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Bauwirtschaft haben. Dazu erklärt Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB): 

“Die Straßenverkehrsordnung darf nicht zu einem Bremsklotz der Bautätigkeit werden. Die massiv ausgeweiteten Halteverbote und drastisch erhöhten Bußgelder führen dazu, dass die Ausführung von Bauaufträgen insbesondere in innerstädtischen Lagen erheblich erschwert wird. Die speziellen Erfordernisse des gewerblichen Verkehrs wurden bei der Novellierung der StVO nicht angemessen berücksichtigt.” 

Die Verbändeallianz des Bau- und Ausbauhandwerks kritisiert insbesondere die neuen Halteverbotsregelungen. Die baugewerblichen Betriebe mit ihren oftmals schweren Werkzeugen und Materialien müssen weiterhin ihre Baustellen direkt erreichen, auch wenn die gesamte Umgebung zugeparkt ist oder Radschutzstreifen ausgewiesen sind, auf denen nunmehr Halteverbot herrscht. Zudem führen die nun massiv erhöhten Bußgelder dazu, dass Fahrer sehr schnell mit Punkten und Führerscheinverlust bedroht werden. Dies kann zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Konsequenzen für die Betriebe führen. In der Konsequenz können die Betriebe ihren Beschäftigten bestimmte Aufträge in innerstädtischen Lagen kaum noch zumuten. 

Unmittelbar nach Änderung der StVO kündigten außerdem Baustofflieferanten an, solche Baustellen nicht mehr beliefern zu können, die sich an einem Radweg oder Schutzstreifen befinden, falls es rund um das Bauvorhaben keine andere Möglichkeit zum Entladen ohne Behinderung gibt. Ohne die Anlieferung von Baumaterial und Geräten kommt aber die Bautätigkeit zum Erliegen. 

“Wir appellieren daher an den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sowie an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, einige Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Es braucht Nachbesserungen, damit die Betriebe der Bauwirtschaft ihren notwendigen Einsatz beim Auftraggeber ausführen können, ohne mit drastischen Strafen konfrontiert zu werden. Die dazu unlängst geäußerte Bereitschaft des Bundesverkehrsministers begrüßen wir daher ausdrücklich.”

Quelle: Bundesvereinigung Bauwirtschaft und Zentralverband Deutsches Baugewerbe (sw)

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