Die Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen des Alltags stärkt in vielen Menschen den Wunsch nach einem Eigenheim. Mehr Platz für die Kinder, ein eigenes Arbeitszimmer oder einfach ein Rückzugsort zum Wohlfühlen – das sind typische Motive von Bauherren und Immobilienkäufern. Ein solches Vorhaben zu verwirklichen, ist nach wie vor gut möglich. Die LBS Bayern erklärt, worauf man dabei besonders achten sollte. Sind die Bedingungen für Immobilienfinanzierungen jetzt strenger? 

Nein, es gilt genauso wie vor der Corona-Pandemie: Damit eine Finanzierung solide ist, müssen die monatlichen Raten für Kunden langfristig tragbar sein – auch bei möglichen Veränderungen wie der Geburt eines Kindes oder dem Eintritt in den Ruhestand. In der Regel sollte auch ein Anteil Eigenkapital eingebracht werden können. Sinnvoll ist es, zunächst zu klären, welche Finanzierungssumme realistisch ist, und dann die Suche nach einem geeigneten Objekt zu beginnen. 

Zu Beginn der Corona-Pandemie waren Besichtigungen kaum möglich. Inzwischen ist das aber schon der Fall – solange nicht neue Beschränkungen in der jeweiligen Region dies verhindern. Dies gilt ebenso für Notartermine, die grundsätzlich wieder wahrgenommen werden können. Es sind also weiterhin Immobilienkäufe und -verkäufe möglich.

Wie werden sich die Immobilienpreise in Folge der Corona-Pandemie entwickeln? 

Immobilien-Experten gehen davon aus, dass das Interesse an Wohnimmobilien auch künftig groß bleibt. Inwieweit sich die Corona-Pandemie auf die Preise auswirkt, wird vor allem davon abhängen, wie lange größere Einschränkungen des wirtschaftlichen und privaten Lebens bestehen und wie schnell sich der Arbeitsmarkt erholt.

Gibt es noch die staatliche Eigenheimförderung? 

Ja, es ist vorgesehen, dass Baukindergeld beantragt werden kann, wenn der Kaufvertrag für die Immobilie spätestens am 31.12.2020 unterzeichnet wurde oder bis dahin die Baugenehmigung erhalten worden ist. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Einzug gestellt werden. Eine Antragstellung ist bis maximal 31.12.2023 möglich. Aber es gibt keine Garantie auf die Förderung. Wären die dafür vorgesehenen Mittel vorzeitig aufgebraucht, könnte es auch vor diesen Stichtagen keine Förderung mehr geben. Die Eigenheimzulage kann beantragt werden, wenn der Kaufvertrag nach dem 30.6.2018 unterzeichnet wurde oder die Baugenehmigung erhalten wurde und das Objekt bereits bezogen wurde. Der Antrag muss bis spätestens 31.12.2020 erfolgen. Wie kann ich die Zeit optimal nutzen, wenn ich zunächst mit dem Eigenheimerwerb abwarten möchte? (Beispiele für das Bundesland Bayern)

Immer häufiger ist das Eigenkapital eine Hürde bei der Immobilienfinanzierung. Denn während dank der niedrigen Zinsen die monatliche Rate für eine Finanzierung oft darstellbar ist, erschweren diese das Ansparen. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig mit dem Aufbau von Eigenkapital zu beginnen. Als Sparanreiz gibt es beim Bausparen die Wohnungsbauprämie. Diese wird zum Jahreswechsel spürbar verbessert. Der Fördersatz und die Einkommensgrenze, bis zu der der staatliche Zuschuss gewährt wird, steigen dann deutlich. Auch die Wohnriester-Förderung kann eine wertvolle Unterstützung sein, wenn Geld für die Altersvorsorge mit einem Eigenheim angespart wird.

Quelle: LBS Bayern (sw)

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