Die beiden Arbeitgeberverbände im Bauhauptgewerbe, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, haben dem Schlichterspruch zugestimmt. Nachdem auch die IG BAU ihre Zustimmung signalisiert hat, kann der Schlichterspruch in Kraft treten. 

“Damit haben die Tarifvertragsparteien ihrer Verantwortung angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Branche in der Corona-Pandemie Rechnung getragen. Die Tarifverhandlungen waren schwierig und haben sich lange hingezogen. Am Ende hat es sich aber gelohnt. Wir haben einen guten Kompromiss für viele Fragen gefunden. Unser Schlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts, hat einen wichtigen Anteil daran gehabt. Dafür möchten wir uns noch einmal ausdrücklich bedanken”, erklärten Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) und Jutta Beeke, Vizepräsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB). 

Nun erhalten die Beschäftigten eine “Corona-Prämie” in Höhe von 500 Euro als Einmalzahlung für 2020, die Auszubildenden in Höhe von 250 Euro. Diese ist steuer- und sozialabgabenfrei, sodass sie vollständig den Beschäftigten zugute kommt. 

Darüber hinaus erhöhen sich zum 1. Januar 2021 die Entgelte der Beschäftigten um 2,1 Prozent im Tarifgebiet West und 2,2 Prozent im Tarifgebiet Ost. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2020 einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf den Stundenlohn zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und -strecken. 

Auch die Ausbildungsvergütungen werden angehoben, und zwar um 40 Euro im ersten, um 30 Euro im zweiten und um 20 Euro im dritten Lehrjahr. 

Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 14 Monate ab dem 1. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2021. 

Zudem wurde vereinbart, in sogenannten “Gipfelgesprächen” unter Moderation des Schlichters essentielle Änderungen im Bundesrahmentarifvertrag zu verhandeln. Gegenstand werden dabei unter anderem auch die neu eingeführte pauschale Wegezeitenvergütung sowie eine zukunftsfähige Regelung der Mindestlöhne sein. 

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe (sw)

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