Betroffene Feuerstätten sind über 26 Jahre alt
Rund zwei Millionen alte Holzfeuerungen müssen bis Ende 2020 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Dies gilt für alle Einzelraumfeuerstätten mit einer Zulassung vor dem 01. Januar 1995, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die besagten Geräte sind zum Stichtag fast 30 Jahre in Betrieb.
Zählt mein Ofen dazu? Blick in die Online-Datenbank gibt Auskunft
Zu den sogenannten Einzelraumfeuerstätten zählen neben Kaminöfen, die früher oft als Schwedenöfen bezeichnet wurden, auch Kachelöfen, Heizkamine und Pelletgeräte. Das Alter ermittelt der Schornsteinfeger anhand des Typenschildes am Ofen. Auf diesem ist das Jahr der Typprüfung eingeprägt. Ob die eigene Holzfeuerung die Anforderungen einhält, kann der Betreiber auch in der Online-Datenbank des HKI mit über 6.000 aufgeführten Geräten einsehen, wenn der Hersteller und die Bezeichnung der Feuerstätte bekannt sind. Zu finden ist das Register auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de unter den Schlagworten “Service” und “Datenbank”.
Für mehr Umweltschutz
Die Initiative des Gesetzgebers erfolgt aus gutem Grund. Die Modernisierung der Holzöfen schont die Umwelt. Zeitgemäße Verbrennungstechnik mit optimierter Luftzufuhr und wärmereflektierenden Materialien im Feuerraum, verringern zum einen die Emissionen gegenüber Altgeräten um bis zu 85 Prozent. Und zum anderen verbrauchen neue Öfen für die gleiche Wärmeleistung bis zu einem Drittel weniger Brennstoff.
Quelle: HKI (sw)
Owners Club – Der erste deutsche Immobilclub Dein Weg zu Immobilien, Eigentum und Wohlstand Wenn du keine Infos zu Investments und Lifestyle mehr verpassen möchtest, melde ich einfach kostenfrei hier zum Immobilclub an und erhalte regelmäßig unser Lifestylemagazin: https://www.oc-magazin.de/owners-club/
Immobilienunternehmer informieren sich hier: https://www.ImmoExpansion.de
Photo by Hayden Scott on Unsplash