Matte ausrollen und los geht’s: In der Corona-Pandemie hat so mancher Mieter sein Training ins heimische Wohnzimmer verlegt. Doch nicht jede Sportart ist zuhause erlaubt.
Ruhige Sportarten wie Yoga oder Krafttraining mit Hanteln und Geräten sind meist unkritisch. Eine Mietwohnung ist natürlich keine Sporthalle. Doch solange die Nachbarn nicht gestört werden, ist nichts dagegen einzuwenden. Anders sieht es bei Aktivitäten wie Seilspringen oder Ballsport aus. Diese gehen oft über das erforderliche Maß an Toleranz hinaus und können Nachbarn stark belästigen. Das bedeutet: Kommt es wiederholt zu erheblichen Lärmbelästigungen, kann der Vermieter eingreifen. Abmahnungen und im Einzelfall sogar Kündigungen sind möglich.
Ruhezeiten: Auf die Nachbarn Rücksicht nehmen
Grundsätzlich gilt: Auch Sportler müssen die Ruhezeiten einhalten. Sportliche Aktivitäten in dieser Zeit müssen auf Zimmerlautstärke beschränkt oder ganz eingestellt werden. Allerdings gibt es für Ruhezeiten keine einheitliche gesetzliche Regelung: Die einzelnen Bundesländer und Gemeinden legen diese fest. Darüber hinaus können die Hausordnung und der Mietvertrag weitergehende zeitliche Vorgaben enthalten, an die sich die Mieter halten müssen.
Sportler sollten auch bedenken, dass manche Wohnungen hellhöriger sind als andere. Das gilt beispielsweise für viele Altbauten, da sie ohne besondere Schallschutzmaßnahmen gebaut wurden. Manchmal helfen dann spezielle Unterlagen wie Gummimatten dabei, die Lärmbelästigung zu verringern. Im Zweifelsfall die Nachbarn anzusprechen. “Vielleicht gibt es ja Zeitfenster, in denen sich keiner gestört fühlt und auch lautere Aktivitäten in Ordnung sind.”
Quelle: R+V-Infocenter (sw)
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