Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kurzfristig geändert. Das betrifft auch die beliebten BAFA-Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für eine neue Heizung, Heizungsoptimierung und Lüftung. Ziel der Anpassungen ist es, im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine arbeitet die Bundesregierung verstärkt daran von russischem Gas und Öl unabhängig zu werden. Daher wird die Förderung von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEG ab dem 15. August aufgehoben. Dies betrifft auch die beliebten BAFA-Zuschüsse für eine neue Heizung, Heizungsoptimierung und Lüftung.
Förderstopp für gasverbrauchende Anlagen?
Gas-Brennwertheizungen (“Renewable-Ready”), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen werden dann nicht mehr gefördert. Dafür wird der Austausch einer gasbetriebenen Heizungsanlage besonders belohnt. Und zwar über den sogenannten Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent zusätzlich zum regulären Fördersatz. Während die fossile Technik also nicht mehr gefördert wird, werden Solaranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen und Hybridheizungen aus Erneuerbaren Energien, wie Wärmepumpen und Solaranlagen im BEG weiterhin unterstützt.
Senkung der Fördersätze angesichts knapper Haushaltsmittel
Die Fördersätze werden in den meisten Fällen gesenkt, um die sehr beliebte Förderung weiterhin für viele Antragssteller zu ermöglich. Die Förderung von Biomasse wie Pelletheizungen sinkt stark. Die Wärmepumpe hingegen wird weiterhin sehr attraktiv gefördert. Mit dem neuen Wärmepumpen-Bonus erhalten Antragssteller 5 Prozent extra, wenn die Wärmepumpe ihre Wärme aus dem Erdreich, Wasser oder Abwasser beziehen kann. Die beliebte Förderung für Heizungsoptimierungsmaßnahmen wie den Hydraulischen Abgleich und neue Lüftungen, wird fortgeführt, aber auch hier sinkt der Fördersatz.
Die BEG-Förderung gibt es beim BAFA. Wer momentan noch Anträge auf seinem Tisch hat, sollte diese bis einschließlich 14. August beim BAFA einreichen, um von den alten Bedingungen zu profitieren. Dabei darf allerdings nur noch ein Antrag je Antragssteller eingereicht werden.
Quelle: VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. (sw)
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Bildquelle/Fotograf: © Intelligent heizen / Bjoern Luelf