In deutschen Häusern und Wohnungen sind insgesamt knapp elf Millionen Festbrennstoffgeräte vorhanden, wobei dieses Jahr etwa 200.000 neue Feuerstätten angeschlossen wurden. Zwar sprechen viele von einem Boom, betrachtet man die Zahlen indes genauer, so hat sich die Gesamtzahl der Feuerstätten nur geringfügig erhöht. Die meisten der verkauften Feuerstätten sind Ersatzgeräte, die im Rahmen der gesetzlichen Austauschfrist alte Feuerungen ersetzen. Statistische Erhebungen zeigen, dass die Anzahl der Feuerstätten in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant zwischen zehn und zwölf Millionen pendelt.

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Energiekrise führt zu intensiveren Nutzung älterer Holzfeuerungen

Viele, die einen Kamin- oder Kachelofen besitzen, werden diesen jetzt jedoch intensiver als in den Jahren zuvor als zusätzliche Wärmequelle nutzen. Ofenbesitzern mit wenig oder gar keiner Erfahrung empfiehlt der HKI dringend einen intensiven Blick in die Bedienungsanleitung oder die Einweisung durch einen Fachhändler oder Schornsteinfeger. Bei der Nutzung der Feuerstätte mahnt der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

Brennholz muss trocken sein

Insbesondere die unzureichende Versorgung mit trockenem Brennholz könnte dazu führen, dass unsachgemäße Stoffe verbrannt werden. Es gilt: Brennholz muss grundsätzlich trocken und unbehandelt sein. Das bedeutet: Lackiertes, imprägniertes oder beschichtetes Holz sowie Spanplatten, Kunststoff oder Abfälle jeglicher Art gehören nicht in das Feuer, sondern müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Verbrennen dieser Stoffe ist verboten!

Holzbriketts als Alternative

In diesem Zusammenhang weist der HKI darauf hin, dass sowohl Bau- und Verbrauchermärkte als auch viele Discounter Holzbriketts verkaufen. Diese sind zwar teurer als Brennholz, haben aber den Vorteil, dass sie sofort einsetzbar sind. Da es sich um einen genormten Brennstoff handelt, ist ihre Anwendung besonders einfach, sodass mögliche Anwenderfehler vermieden werden.

Feuerstätten regelmäßig kontrollieren lassen

Insbesondere bei Feuerstätten, die mehrere Jahre nicht mehr genutzt wurden, besteht die Gefahr, dass der Schornstein z.B. durch Vogelnester verschlossen ist und die Rauchgase nicht vollständig abgeleitet werden. Daher sollte die gesamte Kaminanlage von einem Schornsteinfeger oder von einem zertifizierten Heizungsinstallateur gereinigt werden. Wichtig ist vor allem die Sauberkeit der Brennkammer, der Ofenrohre sowie des Schornsteins – denn Ruß- und Ascheablagerungen verhindern eine optimale Verbrennung und kosten unnötig Energie.

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Sicherheit im Fokus

Der HKI warnt auch vor sogenannten Teelichtöfen, die für preiswerte Wärme sorgen sollen. Diese sind brandgefährlich und dürfen niemals mit Wasser gelöscht werden. Durch flüssiges, brennendes Wachs besteht beim Löschen die Gefahr einer fettbrandartigen Stichflamme. Auch wird davor gewarnt, an kühlen Abenden einen Grill mit Restglut in die Wohnung zu holen, da beim Verglühen von Holzkohle Kohlenstoffmonoxid (CO) entsteht.

Der Verband empfiehlt grundsätzlich einen CO-Warnmelder im Aufstellraum von Feuerstätten anzubringen. Heizungsanlagen, Kaminöfen und Gasthermen können bei einer unsachgemäßen Installation oder unzureichender Wartung zu Kohlenstoffmonoxid-Vergiftungen führen. So treten bei leichten bis mittelschweren Vergiftungen unter anderem Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Kurzatmigkeit auf. Gut zu wissen: Im Falle einer zu hohen CO-Konzentration schlägt das Gerät Alarm: Der Betreiber kann sofort reagieren und für Frischluft sorgen.

Quelle: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (sw)

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