BGH-Urteil: Mieter müssen ihren Vermieter nicht ohne Grund in die Wohnung lassen. Liegt allerdings ein sachlicher Grund vor, darf der Mieter eine Besichtigung nicht vereiteln. Ein solcher Grund ist auch der geplante Verkauf einer Immobilie, urteilte der Bundesgerichtshof. Im verhandelten Fall wollte die Mieterin dennoch keine Besichtigungen ermöglichen, weil sie schwer psychisch erkrankt sei. Ob das ausreiche, müsse die Tatsacheninstanz jetzt erneut prüfen, urteilten die BGH-Richter.
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