Das Heizungsgesetz wird nicht mehr vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines CDU-Politikers stattgegeben, der monierte, dass zu wenig Zeit für eine gewissenhafte Prüfung der neuen Regelungen sei. Die für Freitag geplanten Lesungen im Parlament finden somit nicht statt. Ein Ausweg bleibt der Regierung aber noch, um die Novellierung des Gesetzes noch im Sommer auf den Weg zu bringen.
Die Karlsruher Richter haben sich nicht inhaltlich mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes befasst, der Eilantrag und das Urteil beziehen sich lediglich auf das Verfahren. Und diesbezüglich gab das Gericht dem Kläger recht, dass Bundestagsabgeordneten 14 Tage zustehen, um sich eingängig mit einem Gesetzesentwurf zu beschäftigen, bevor es zur Abstimmung kommt. Beruft der Bundestag allerdings noch im Juli eine Sondersitzung ein, die diese Frist wahrt, könnte das neue Heizungsgesetz doch noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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Bildquelle/Fotograf: 123rf-120817153_m/andreypopov

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