Aus dem Entwurf des Wachstumschancengesetz geht hervor, dass eine befristete degressive Sonderabschreibung für Wohngebäude kommen soll. Das soll zur Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen.
Geplant ist eine Sonder-Afa in Höhe von 6 Prozent. Sie soll für alle Wohngebäude gelten, deren Bau zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2029 beginnt. Die Abschreibung fördere eine schnellere Refinanzierung und schafft dadurch neue Investitionsanreize, heißt es in der Begründung. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit einer Entlastung von rund 540 Millionen Euro.

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Bildquelle/Fotograf: 123rf-120158128_m/andreypopov

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