Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der es Mietern leichter möglich machen soll, sogenannte Balkonkraftwerke zu betreiben. Steckersolargeräte sollen in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Damit könnten die baulichen Maßnahmen nicht mehr von Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften blockiert werden.
Zwar hätten diese noch ein Mitspracherecht, wie ein Balkonkraftwerk am Haus befestigt wird. Die Installation an sich könnten sie dann aber nicht mehr grundsätzlich verhindern. Die Bundesregierung verfolgt damit weiter das Ziel, möglichst viel Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Zuletzt hatte es erst einen Entwurf gegeben, der Besitzer von Mini-Solaranlagen von der Pflicht befreien soll, den Netzbetreiber über eine neue Anlage zu informieren.
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