Das EU-Parlament hat einer Novellierung der Europäischen Gebäuderichtline (EPBD) zugestimmt. Die Neuerung ist ein Kompromiss, auf den sich Parlament und EU-Ministerrat zuletzt geeinigt hatten. Vor allem die Sanierung von Gebäuden mit schlechter Energiebilanz soll eine Energieeinsparung ermöglichen. Bedeutet das faktisch eine Sanierungspflicht?
Nein, denn die Richtlinie schreibt lediglich vor, dass der Primärenergieverbrauch im Wohngebäudesektor jedes Mitgliedsstaates bis 2030 um 16 Prozent sinken soll, jedoch nicht, wie das im Detail erreicht werden muss. Bis 2035 wurde als Ziel ein Rückgang um 20 bis 22 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 festgelegt. 55 Prozent dieser Einsparungen müssen laut Beschluss durch Sanierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energiebilanz erreicht werden. Wie genau dies umgesetzt wird, ist dank dem Kompromiss nun den Mitgliedsstaaten überlassen. Die zuerst geplante EU-weite Sanierungspflicht für die ineffizientesten Gebäude ist damit vom Tisch, was auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) begrüßt. Man habe verstanden, dass Klimaschutz auch Akzeptanz brauche. Durch die Richtlinie werde man die Primärenergie des gesamten Wohngebäudebestands senken und damit erheblich zum Klimaschutz beitragen. Axel Gedaschko, Präsident des Wohnungswirtschaftsverbands GdW, sieht in der neuen Richtlinie einen annehmbaren Kompromiss, nimmt aber die Bundesregierung in die Pflicht. Essenziell sei eine verlässliche und auskömmliche Unterstützung von Wohnungsunternehmen und Mietern. Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, muss der EU-Ministerrat diese noch absegnen.
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