In einem aktuellen Urteil hat das Berliner Landgericht die Rechte von Mietern gestärkt, die mit einer Eigenbedarfskündigung konfrontiert sind.
Das Urteil betrifft eine Vermieterin, die einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigte, dieser jedoch widersprach und auf Härtefallregelungen pochte. Das Gericht gab dem Mieter Recht, da er trotz intensiver Suche keine neue Wohnung fand. Die Vermieterin muss das Mietverhältnis 2 Jahre länger fortsetzen. Das Urteil birgt weitreichende Folgen für Vermieter und Käufer, da es zu komplexeren Rechtsstreitigkeiten führen könnte. Für Vermieter ist es daher ratsam, frühzeitig Gespräche mit dem betroffenen Mieter zu suchen und Kompromisse anzustreben. Dadurch können teure Gerichtsverfahren vermieden werden.
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