Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete gestern sein Urteil zu einem Rechtsstreit über die Rückzahlung einer Kaution nach dem Auszug einer Mieterin. Der Vermieter hatte in der Mietwohnung Schäden festgestellt und die Kaution daher einbehalten.
Die Mieterin klagte und bekam vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zunächst recht, weil der Vermieter seine Forderung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten geltend gemacht hatte. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Vermieter auch eigentlich verjährte Forderungen für Schäden an einer Mietsache mit der Kaution ihrer Mieter verrechnen dürfen, wenn sie ihre Ersetzungsbefugnis nicht innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist ausgeübt haben.
Mit dieser Begründung hebt der BGH das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth auf und verweist den Fall zur erneuten Verhandlung dorthin zurück.
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