Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.

Bildquelle/Fotograf: 123rf-155098927_m/stylephotographs

Hier einige Details:

Neubau

Bauantrag ab dem 01.01.2024
im Neubaugebiet: Heizung muss mind. 65 % Erneuerbare Energien nutzen
außerhalb eines Neubaugebietes: Heizung mit mindestens 65 Prozent
Erneuerbaren Energien frühestens ab 2026

Bestandsbauten

Heizung funktioniert oder läßt sich reparieren – kein Heizungsaustausch vorgeschrieben
Heizung ist kaputt und läßt sich nicht reparieren – es gelten Übergangslösungen, Einbau einer Heizung, die auf erneuerbare Energien zurückgreift ist sinnvoll.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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Bildquelle/Fotograf: 123rf-140713615_m/patrickdaxenbichler

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