BGH-Urteil: Mögliche Gefahr von Schimmelbildung begründet noch keine Mietminderung
In zwei Gerichtsverfahren durch alle Instanzen ging es um die „Gefahr von Schimmelbildung“, also nicht darum, ob bereits Schimmel vorhanden ist. Die Kläger wohnen in Häusern aus den Jahren 1968…
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